Rechtsprechung
VG Hamburg, 17.02.2003 - 2 VG 42/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,32087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 144/04
Anrechnung; Bedarf; Behinderter; Einkommen; Einkommensteuerrecht; Eltern; …
Soweit der Beklagte gegenüber diesem Vorbringen der Klägerin darauf verweist, dass für den genannten Bedarf einmalige Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden könnten und es zu seiner Finanzierung des Kindergeldes daher nicht bedürfe, übersieht er, dass der Klägerin nicht für ihren Lebensunterhalt benötigte Einkünfte zunächst entzogen werden dürfen, um sie anschließend auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu verweisen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 37/97 - BVerwGE 108, 36, 38; Senat, Urt. v. heutigen Tage - 12 LB 259/04 - VG Hamburg, Urt. 17.2.2003 - 2 VG 42/99 -, V.n.b.). - OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LB 259/04
Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte …
Ein derartiges Verständnis von § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG stünde nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 26. November 1998 zu der im Bundessozialhilfegesetz geregelten Einsatzverpflichtung des Ehepartners eines Hilfesuchenden in § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG ausgeführt hat, dass das Einkommen und Vermögen des selbst nicht hilfebedürftigen Ehepartners nur berücksichtigt werden könne, soweit es über den Betrag hinausgehe, den der einsatzpflichtige Ehepartner benötige, um seinen eigenen Bedarf abzudecken (BVerwG, Urteil v. 26.11.1998 - 5 C 37/97 -, BVerwGE 108, 36, 38; ebenso VG Hamburg, Urt. 17.2.2003 - 2 VG 42/99 - V.n.b.).